Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung der Bedingungen

  1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Leistungen und Lieferungen im Geschäft mit dem Vertragspartner, wobei unter Letzterem insbesondere ein Käufer, Besteller oder Mieter zu verstehen ist. Ganz oder teilweise von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Gegenbestätigungen des Vertragspartners wird hiermit widersprochen. Insbesondere liegt in der Lieferung durch uns keine Zustimmung.
  2. Die folgenden AGB´s gelten für die Max Rappenglitz GmbH und die Messebau Raappenglitz Service GmbH.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen bzw. gefaxten Bestätigung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind für uns nur verbindlich, wenn wir diese nachträglich schriftlich bestätigen.
  1. Materialien, Farben, Abmessungen und sonstige technische Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreibfehlern und Rechenfehlern in den von uns vorgelegten Unterlagen, Zeichnungen und Plänen besteht für uns keine Verbindlichkeit. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen, so dass unsere Lieferung korrigiert und erneuert werden kann. Das gilt auch bei fehlenden Unterlagen oder Zeichnungen.


3. Preise / Zahlungsbedingungen / Projektfortschritt

  1. Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab Lager ohne Umsatzsteuer, Fracht, Versandverpackung, Versicherung usw.

  2. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab Angebotsdatum gebunden.
  1. Unser Mietpreis versteht sich für die Dauer der Veranstaltung, längstens 14 Tage, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Miete ist vor Messebeginn fällig.
  1. Das vereinbarte Honorar ist zwischen den Parteien nach Projektfortschritt vereinbart.
  1. Sollten die Zahlungen nicht zum vereinbarten Termin eingegangen sein, behalten wir uns vor, bereits erteilte Aufträge nach schriftlicher Androhung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung zu stornieren.
  1. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle der Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  1. Verzugszinsen berechnen wir mit 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Verzugszinsen sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Vertragspartner eine geringere Belastung nachweisen.

  2. Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von uns nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Vertragspartners nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. 

 

4. Versand / Lieferung / Verpackung

  1. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung des Vertragspartners. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bestimmen wir Transportmittel und Transportweg, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird.
  1. Sonderwünsche des Vertragspartners (z.B. beschleunigte Versandart, Spezialverpackung, Beauftragung eines bestimmten Spediteurs) werden soweit möglich berücksichtigt. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, wenn wir die Ware dem Transporteur übergeben.
  2. Lieferfristen sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sollte die Lieferung innerhalb einer schriftlich vereinbarten Frist nicht erfolgen und eine angemessene Nachfrist von uns nicht eingehalten worden sein, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. 
  1. Treten von uns oder unseren Lieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Fälle höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, innere Unruhen, Epidemien, währungs-,handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Streik oder Aussperrung, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so sind wir berechtigt, wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Der Vertragspartner kann hinsichtlich des nicht erfüllten Teils zurücktreten, sofern ihm billigerweise längeres Zuwarten nicht zugemutet werden kann und wir erklären, auf nicht absehbare Zeit den Vertrag vollständig erfüllen zu können.
  1. Der Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt des Rücktrittsgrund zu erklären. Wir haben in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der, bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die wir im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt haben.
  1. Die Art der Versandverpackung erfolgt nach unserer sachgemäßen Bestimmung. Die Versandverpackung wird laut z. Zt. gültiger Preise berechnet.

 

5. Haftung

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind uns gegenüber ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Vertragspartner gegen solche Schäden absichern soll.
  1. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

  2. Für Körper- und Gesundheitsverletzungen haften wir bei Verschulden uneingeschränkt. 

 

6. Mietbedingungen

  1. Das Mietgut wird für den vereinbarten Zweck und den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Anlieferung erfolgt so rechtzeitig, dass das Mietgut zu Veranstaltungsbeginn zur Verfügung steht. Die Mietgegenstände sind nach Veranstaltungsende vom Vertragspartner abholfähig und zugänglich bereitzustellen. Falls der Vertragspartner keine Versicherung durch uns wünscht, haftet er für Schäden und Verluste von der Anlieferung bis zur Rückgabe, auch wenn er den Stand schon verlassen hat.
  1. Fehlendes oder beschädigtes Mietgut wird zum Wiederbeschaffungspreis berechnet.
  1. Vorbestelltes und reserviertes Mobiliar/Mietgut kann nur bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung storniert werden, hierbei werden Stornierungs- bzw. Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens 25% des Auftragswertes fällig. Darüber hinaus wird auch bereits speziell für diesen Auftrag angefertigtes Material in Rechnung gestellt. Bei späterem Rücktritt wird die volle Mietgebühr berechnet.
  1. Wir behalten uns im Falle unvorhergesehener Ereignisse vor, dem Vertragspartner anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige oder bessere Ersatzstücke zu liefern.

 

7. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibungen sowie Beschreibungen von Ausstellungs- und Veranstaltungskonzepten usw. bleiben mit allen Rechten in unserem Eigentum, und zwar auch dann, wenn sie dem Vertragspartner übergeben worden sind. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Eine Übertragung von Nutzungsrechten über diejenigen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind hinaus und unabhängig davon, ob Sonderschutzrechte (z.B. Urheberrechte) bestehen oder nicht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Vertragspartner verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Weitergabe an Dritte oder den unmittelbaren oder mittelbaren Nachbau, sofern dies für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich ist.
  1. Es wird vermutet, dass der Vertragspartner gegen die Verpflichtungen nach Ziffer 1 verstoßen hat, wenn er Ausstellungen oder Veranstaltungen durchführt, die im Wesentlichen mit unseren Planungen und Konzepten übereinstimmen. Es bleibt dann dem Vertragspartner unbenommen, den gegenteiligen Nachweis zu führen.
  1. Für den Fall der Verletzung der unter Ziffer 1 aufgeführten Verpflichtungen haben wir mindestens Anspruch auf zusätzliche Vergütung der Planungs-, Entwurfs- und Konzeptionsleistungen, deren Höhe sich nach den Vorschriften der HOAI bemisst. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
  1. Weiterhin haben wir im Falle der Zuwiderhandlung gegen die vorstehend unter Ziffer 1 aufgeführte Verpflichtung bei mietweiser Überlassung der Leistungsergebnisse, insbesondere im Falle des Nachbaus, Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, nachzuweisen dass ein Schaden nicht, oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist.
  1. Werden vom Vertragspartner Materialien oder Unterlagen zur Herstellung des Vertragsgegenstandes übergeben, so übernimmt der Vertragspartner die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Unterlagen ausgeführten Arbeiten Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, nachzuprüfen, ob die vom Vertragspartner zur Herstellung und Lieferung ausgehändigten Angaben und Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für die Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, inklusive der erforderlichen Rechtsberatungs- und Verfahrenskosten, aufzukommen.

 

8. Mängelrügen

  1. Der Vertragspartner hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit und für den vorgesehenen Einsatzzweck geeignet ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, uns angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt. Nicht erkennbare Mängel gelten als genehmigt, wenn sie uns nicht unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate nach Auslieferung der Ware am Versandort, angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich zu erheben. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
  1. Bei Vermietung hat der Mieter bei Übergabe den Mietgegenstand sorgfältig nach Mängeln zu untersuchen und diese unverzüglich geltend zu machen. Reklamationen nach Messeende können nicht anerkannt werden. Erfolgt diese Anzeige nicht oder verspätet, sind Gewährleistungsrechte insoweit ausgeschlossen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

 

9. Statik / Messeplatzkosten

  1. Statische Berechnungen, die unter Umständen vom Veranstalter oder vom Geländebetreiber gefordert werden, sind in unseren Leistungen nicht enthalten und werden separat nach Aufwand berechnet.
  1. Messeplatzkosten wie Voll- und Leergut-Einlagerungen, Stapler, Scherenbühnen, Entsorgung und Abfall, Recycling vor Ort, Stockwerklieferungen sind nicht im Angebot enthalten und werden direkt oder nach effektiven Belegen abgerechnet. Standreinigung ist Sache des Vertragspartners, eine Grobreinigung zur Standübergabe ist enthalten.

  2. Versorgungsanschlüsse, z.B. Internet-, Wasser- und Elektroversorgung, Abhängepunkte für Decke und/oder Rigg, Sprinkler- oder Rauchmeldeanlagen, etc. sowie dazugehörige Gebühren und Verbrauchskosten,  werden durch uns im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners und erst nach Auftragserhalt bei der Messe bestellt. Damit verbundener Aufwand, wie Korrespondenz und gesonderte Planerstellungen etc., wird dem Vertragspartner durch uns separat nach Aufwand in Rechnung gestellt. Ein Bearbeitungszeitraum von mindestens 10 Arbeitstagen ist zu berücksichtigen Online- und Zugangsdaten zu Bestellformularen sind uns unverzüglich nach Erhalt weiterzuleiten bzw. mitzuteilen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung, sowie aus einem Kontokorrentverhältnis gegen den Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, jetzt oder künftig zustehen, bleibt die Ware unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Vertragspartner verwahrt unser (Mit-) Eigentum unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  1. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Vertragspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Vertragspartner widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Hierzu ist der Vertragspartner für die Dauer der Ermächtigung auch verpflichtet. Auf unsere Aufforderung hin wird der Vertragspartner uns diese Abtretung schriftlich bestätigen, unverzüglich uns die zur Geltendmachung der aus der Abtretung resultierenden Rechte erforderlichen Auskünften erteilen und Unterlagen übergeben, sowie die Abtretung den Schuldnern schriftlich anzeigen.

  2. Bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sind wir unverzüglich zu benachrichtigen; der Dritte ist auf unsere Rechte hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Vertragspartners zurückzunehmen oder ggfs. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen.

 

11. Kündigung / Stornierung

  1. Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Vertragspartner vom Vertrag durch schriftliche Anzeige zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei uns.
  1. Bei Rücktritt durch den Vertragspartner können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen einschließlich des entgangenen Gewinns und seiner Aufwendungen verlangen. Anstelle der konkreten Berechnung der Entschädi­gung für den Rücktritt, können wir unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, folgenden pauschali­sierten Anspruch auf Rücktritts­gebühren geltend machen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
    • bis vier Monate vor Veranstaltungsbeginn 20 % des vereinbarten Honorars
    • bis drei Monate vor Veranstaltungsbeginn 40 % des vereinbarten Honorars
    • bis zwei Monat vor Veranstaltungsbeginn 60 % des vereinbarten Honorars
    • bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 75 % des vereinbarten Honorars
    • ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn 90 % des vereinbarten Honorars
  1. Berechnungsgrundlage ist das mit dem Vertragspartner vereinbarte Honorar zzgl. USt. abzüglich der ersparten Aufwendungen (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung etc.). Dem Vertragspartner bleibt unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Außerdem haben wir im Falle des Rücktritts durch den Vertragspartner Anspruch auf alle bis zum Zeitpunkt des Rücktritts im Zusammenhang mit dem Vertrag angefallenen Fremdkosten, Stornogebühren, etc.
  1. Nimmt der Vertragspartner trotz Fertigstellungserklärung unsere Leistung ohne wichti­gen Grund nicht ab oder kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so werden wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von unserer Leistungsverpflichtung frei und können Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  1. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Unterlassungsverpflichtungen nach diesen Bedingungen verletzt.

  2. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch uns oder des Rücktritts aus vom Vertragspartner zu vertretenden Gründen gilt die vorstehende Regelung der Ziffer 1 entsprechend.

 

12. Verschwiegenheit / Datenschutz

  1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, über alle geschäftsinternen Angelegenheiten, die ihnen anvertraut oder die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Stillschweigen zu bewahren. Diese gelten als Geschäftsgeheimnisse im Sinne von § 2 Ziffer 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG).
  1. Wir sind berechtigt, die für den Vertragspartner erbrachten Leistungen als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Vertragspartner ist berechtigt, dem mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widersprechen soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
  1. Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehung oder im Zusam­menhang mit dieser, personenbezogene Daten, gleich ob sie von der uns selbst oder von Dritten stammen, im Sinne der EU-DSGVO verarbeitet werden. Wir verweisen auf unserer Datenschutzrichtlinien. Diese finden Sie unter https://www.rappenglitz.de/datenschutz.html.

 

13. Gerichtsstand und Schlussbestimmung

  1. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus Geschäften mit Kaufleuten ist Fürstenfeldbruck.

  2. Sämtliche Änderungen des geschlossenen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
  1. Sollte eine oder mehrere der hier getroffenen Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

 

Stand: August 2022